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Kontakt

Abakus-Text
Hugo-Eckener-Str. 26
26127 Oldenburg
UST-IDNr.: DE814466245

E-Mail:
info@abakus-text.de

Telefon:
0441-36 18 1235

Öffnungszeiten:

Montags bis Donnerstags:
08.30-16.30 Uhr
Freitags 08.30-15.00 Uhr.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Abakus-Text, Inhaber Andreas Hartmann

 

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Rechtsverhältnisse zwischen Abakus-Text und dem Auftraggeber anwendbar, unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, es sei denn, Abakus-Text hat sich vorher schriftlich ausdrücklich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers einverstanden erklärt. Mit der Auftragsvergabe werden vom Auftraggeber automatisch diese vorliegenden AGB anerkannt.

 

2. Zustandekommen des Übersetzungsauftrages

Unsere Angebote sind verbindlich, sofern nachträglich keine Änderungen im Quelltext vorgenommen werden. Bei Vergabe einer Job-ID-Nummer gilt der Auftrag als erteilt und kann nur am selben Tag kostenfrei storniert werden.
Aufträge bedürfen grundsätzlich der Textform (E -Mail, Brief oder Fax). Nur in Ausnahmefällen kann die Auftragserteilung mündlich erfolgen.
Fachterminologie wird – sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind – nach bestem Wissen und unter Nutzung der besten verfügbaren Informationsquellen und Recherchetools fachgerecht übersetzt.
Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

 

3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber informiert Abakus-Text spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung (Dateiformate, Anzahl der Ausfertigungen, Formatierungsanforderungen, etc.). Im Sinne einer zielgruppengerechten Übersetzung sollte der Verwendungszweck der Übersetzung angegeben werden. Ist die Übersetzung zur Veröffentlichung bestimmt, lässt der Auftraggeber Abakus-Text zu Qualitätssicherungszwecken eine Kopie zukommen.
Informationen und Unterlagen, die zur Anfertigung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe zur Verfügung (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, etc.). Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Versendung der diesbezüglichen Unterlagen erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

 

4. Geheimhaltung / Vertraulichkeit / Datenschutz

Abakus-Text wird alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen streng vertraulich behandeln. Hierzu wird Abakus-Text seine freien Mitarbeiter zur Geheimhaltung verpflichten. Abakus-Text ist nicht für die Verletzung der Geheimhaltungspflicht seiner freien Mitarbeiter haftbar, es sei denn, Abakus-Text hat die Pflichtverletzung selbst durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen mit verursacht.
Der Auftraggeber ermächtigt Abakus-Text, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (§28 BDSG) zu speichern, auszuwerten und zu verarbeiten.

 

5. Beanstandungen

Der Auftraggeber hat Beanstandungen über das gelieferte Produkt sobald wie möglich und jedenfalls innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung schriftlich bei Abakus-Text kenntlich zu machen. Eine Beanstandung entbindet den Auftraggeber unter keinen Umständen von seiner Zahlungsverpflichtung.

Falls die Beanstandung berechtigt ist, wird Abakus-Text das gelieferte Produkt in angemessener Zeit verbessern oder ersetzen oder, falls Abakus-Text berechtigterweise die geforderte Verbesserung nicht liefern kann, einen Preisnachlass gewähren.

Beanstandungen sind im Auftragstext anzuzeigen, mit einer Korrektur und immer mit einer fachlich begründeten Argumentation zu versehen. Anders angezeigte Beanstandungen werden nicht als berechtigte Beanstandung akzeptiert.

Das Beanstandungsrecht des Auftraggebers erlischt, wenn der Auftraggeber das gelieferte Produkt bearbeitet hat oder hat bearbeiten lassen, und/oder falls der Auftraggeber das gelieferte Produkt einer dritten Partei übergeben hat.

 

6. Haftung und Gewährleistung

Abakus-Text haftet ausschließlich für Schäden, die eine direkte und nachweisbare Folge einer Abakus-Text zuzurechnenden Unzulänglichkeit sind. Abakus-Text haftet nie für irgendwelche anderen Schäden, wie z. B. Betriebsschäden, Verzugsschäden und Gewinnausfall. Die Haftbarkeit ist auf jeden Fall auf einen Betrag gleich dem Rechnungswert ohne Mehrwertsteuer des einschlägigen Auftrages begrenzt.

Doppeldeutigkeit des zu übersetzenden Textes entbindet Abakus-Text jeder Haftbarkeit.

Die Beurteilung der Frage, ob ein zu übersetzender Text oder dessen Übersetzung bestimmte Risiken auf irgendwelche Personenschäden beinhaltet, bleibt ganz auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Abakus-Text haftet nicht für Beschädigung oder Verlust der zugunsten der Ausführung des Vertrages zur Verfügung gestellten Dokumente, Informationen oder Datenträger. Abakus-Text haftet ebenso wenig für Schäden, entstanden zufolge der Benutzung von Informationstechnologie und modernen Telekommunikationsmitteln.

Der Auftraggeber verpflichtet sich mit der Auftragserteilung an Abakus-Text, Abakus-Text vor Anrechten von Dritten, die aus der Benutzung des gelieferten Produktes hervorgehen, zu bewahren, es sei denn, Abakus-Text ist selbst für etwaige Schäden haftbar.

Sämtliche Haftungsansprüche gegenüber Abakus-Text verjähren ein Jahr nach Ablieferung des Produktes beim Auftraggeber, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.

 

7. Lieferfristen und Liefertermine

Der Auftraggeber wird vorbehaltlich schriftlicher Terminvereinbarungen von Abakus-Text über den voraussichtlichen Liefertermin informiert. Die Übersetzung wird nach Fertigstellung auf dem vereinbarten Weg an den Auftraggeber gesandt. Auftragsänderungen oder –ergänzungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Stehen erforderliche Unterlagen etc. des Auftraggebers aus, so verschiebt sich der Liefertermin entsprechend bis zu deren Erhalt.

Falls Liefer- und Leistungsfristen aufgrund von höherer Gewalt oder sonstigen von Abakus-Text nicht zu vertretenden Hindernissen (bspw. Krankheit, Unfall, behördliche Anordnungen, Streik etc.) nicht eingehalten werden können, ist Abakus-Text berechtigt, die Liefer- oder Leistungsfrist um die Dauer der Verhinderung zu verlängern.

 

8. Vergütung

Soweit nicht anders vereinbart, wird die Rechnung per E-Mail an den Auftraggeber gesandt, ein Versand per Post oder Fax ist aber auch möglich. Rechnungen sind spätestens innerhalb des laufenden Monats + 30 Tagen nach Rechnungsdatum in der Währung, die auf der Rechnung angegeben ist, ohne Abzüge fällig.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Abakus-Text berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen (siehe auch EU-Richtlinie 2000/35/EC des Europ. Parlamentes vom 29. Juni 2000), sofern nicht der Auftraggeber einen geringeren oder Abakus-Text einen höheren Schaden nachweist. Eventuelle außergerichtliche Inkassokosten bei nicht fristgemäßer Bezahlung gehen ganz auf Rechnung des Auftraggebers.
Der Mindestauftragswert beträgt Euro 59,00.
Wird ein bereits begonnener Auftrag storniert, stellt Abakus-Text dem Auftraggeber die fertig gestellte Arbeit zur Verfügung und berechnet diese Leistung. Abakus-Text behält sich dabei vor, etwaige weiter gehende Schäden geltend zu machen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn Abakus-Text ausdrücklich zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

 

9. Lösung des Vertrages

Abakus-Text ist, falls der Auftraggeber seine Verpflichtungen nach Ablauf einer angemessenen Frist nicht erfüllt, sowie bei Insolvenz oder zu erwartender Zahlungseinstellung ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu lösen oder aber dessen Ausführung zu verschieben. Abakus-Text kann sodann sofortige Bezahlung des ihm zustehenden Betrages oder einen angemessenen Vorschuss fordern.
Falls Abakus-Text durch Umstände, die er nicht zu verantworten hat, seine Verpflichtungen dauerhaft nicht länger erfüllen kann, hat Abakus-Text ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht das Recht, den Vertrag zu lösen. Als solche Umstände gelten auf jeden Fall, aber nicht ausschließlich, Feuer, Unfall, Krankheit, Streik, Aufstand, Krieg, Transportbehinderungen, staatliche Maßnahmen oder sonstige Umstände, auf die Abakus-Text keinen Einfluss ausüben kann.

 

10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Abakus-Text behält sich das Eigentum an der Übersetzung, den gelieferten Dokumenten und Datenträgern bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenüber dem Auftraggeber zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Erst mit der vollständigen Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, unwiderrufliches Nutzungsrecht an der Übersetzung. Abakus-Text behält sich sein Urheberrecht vor.

 

11. Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit Abakus-Text geschlossenen Verträgen abzutreten oder sonstige Rechte oder Pflichten aus mit Abakus-Text geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.

 

12. Anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von Abakus-Text ist Oldenburg (Oldb.). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist Oldenburg (Oldb.), sofern vom Gesetz nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.

 

14. Teilunwirksamkeit 

Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.